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Das Projekt

Der nach aktuellem Planungsstand 10 Windenergieanlagen umfassende Windpark mit einer Gesamtnennleistung von ca. 70 Megawatt und einem geplantem Jahresertrag von ca. 140 Mio. kWh, soll zukünftig regionalen, CO2-freien Strom für ca. 33.500 Haushalte und die heimische Wirtschaft erzeugen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen ist die Errichtung von bis zu 7 Megawatt leistungsfähigen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu ca. 170m beabsichtigt.

geplanter Baubeginn
2026
Status
Projektierung
geplante Inbetriebnahme
2026
CO2-Einsparung / Jahr
98.000 t
Stromerzeugung / Jahr
140 Mio. kWh
versorgte Haushalte
33.500
Windenergieanlagen
10
Leistung / WEA
5-7 MW
Nabenhöhe
bis zu 170m

Historie

26.03.2025:
Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Samtgemeinde Uelsen

06.03.2025:
Planungs- und Umweltausschusssitzung der Samtgemeinde

November 2024:
Umstellung der Planung auf eine „Positivplanung“ über die ursprüngliche Restriktionsanalyse für Windenergienutzung der SG Uelsen 2007/2008. Grundzüge der Planung werden eingehalten

Sommer 2024:
Rückmeldung der Regionalplanung Landkreis Grafschaft Bentheim:
Ausweisung des Windeignungsgebiets „Wilsumer Brook“ über die 16. Änderung des FNP nicht möglich: Auswirkung des Grenztraktates im Nachbar-Projekt

23.02. – 25.03.2024:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
28 Stellungnahmen: Bewertung und Rückmeldung
NABU und BUND negativ

14.08.2023:
Aufstellungsbeschluss der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Uelsen auf Basis einer isolierten Positivplanung in der Samtgemeinde

11.07.2023:
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 26 „Windpark Wilsumer Brook“ durch den Gemeinderat

13.06.2023:
Der Gemeinderat Wilsum spricht sich auf der Gemeinderatssitzung für das Projekt „Raiffeisenwindpark Wilsum“ aus

Bereits im Jahre 2019 erfolgten zu diesem Projekt die ersten Analysen, Planungen und Gespräche mit Vertretern der Gemeinde Wilsum, der Grafschaft Bentheim und der Grundstückseigentümer.

Auf Grund der damaligen Gesetzeslage konnte die Flächenausweisung jedoch nicht realisiert werden. Mit der Verabschiedung des Wind an Land Gesetzes im Jahr 2022, mit einem bundesweitem Flächennutzungsziel von 2,2% der Bundeslandflächen, konnten die Bemühungen zur Realisierung des Windparks wieder aufgenommen werden.

Durch Windflächenpotenzialanalysen des Frauenhofer-Instituts wurden 49ha Nutzungsfläche im Wilsumer-Brook zwischen Wilsum und Wielen gelegen als geeignet ermittelt. Der stetige Einsatz das Projekt verwirklichen zu wollen überzeugte, so dass sich der Gemeinderat mit Sitzungsbeschluss vom 13.06.2023 für eine Realisierung des Projekts aussprach. Von der Projektierung über die technische und kaufmännische Betriebsführung bis hin zum Repowering hatte sich die Raiffeisenwindpark Ems-Vechte bereits an anderen Standorten als verlässlicher Partner erwiesen und bewehrt.

Über den gesamten Betriebszyklus eines Windparks sorgt man sich hier bereits andernorts um die Lokalbevölkerung, die Grundstückseigentümer, die Gesellschafter aber auch um die Erfüllung aller behördlichen Auflagen und einen wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb.

Mit der einhelligen Befürwortung der Gemeinde, den Bürgerwindpark von und durch die Raiffeisenwindpark Ems-Vechte realisieren und betreiben zu wollen, konnten die Planungen konkretisiert werden.

Projektgebiet